Wie ist der Weg des Patienten ins ZAR?
Folgende Möglichkeiten bestehen für Patienten, um eine ambulante Rehabilitation im ZAR Landstuhl zu erhalten:
- Nach einem stationären Aufenthalt in einer Klinik verordnet der Klinikarzt eine Anschlussbehandlung (AHB).
- Für Menschen mit körperlichen Beschwerden, die im Berufsleben stehen, besteht die Möglichkeit, über die Rentenversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme zu erhalten. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung vom Arzt.
- Wer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Rehabilitation stellen möchte, kann dies über das Formblatt 60/61, das sein Haus- oder Facharzt ausfüllt.
- Patienten, die bei einer Privatkasse versichert sind, benötigen für ihren Antrag eine formlose ärztliche Bescheinigung über eine „ganztägig ambulante multiprofessionelle Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung/ ZAR Landstuhl“.
- Weiterhin können Patienten auch mit einer herkömmlichen Verordnung vom Facharzt Leistungen auf Heilmittelrezept für Krankengymnastik oder Ergotherapie erhalten.
- Auf die Verordnung des Rehabilitationsarztes können Patienten nach einer Rehabilitation ein intensiviertes Reha-Nachsorgeprogramm (IRENA/MERENA) erhalten.
Informationen
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf folgenden Webseiten
Downloads
Musterformular-60.pdf (69,1 KB) Einleitung von Leistungen zur Reha
Musterformular-61.pdf (94,7 KB) Verordnung einer medizinischen Reha


