Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation. Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen zum download zur Verfügung oder erhalten Sie bei uns im ZAR.
Sie haben akute oder chronische Beschwerden?
Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnder Arzt prüft, ob die Voraussetzungen für eine ambulante ganztägige Reha-Maßnahme erfüllt sind. Er unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der medizinischen Unterlagen. Zur Vereinfachung der Antragstellung bei den Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung Bund und Rheinland/Pfalz, gesetzliche und private Krankenkassen, BG) ist im ZAR ein spezielles Formular "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenübernahmeantrag zur ambulanten Rehabilitation" erhältlich.
Sie sind Patient im Krankenhaus und brauchen eine Anschlussheilbehandlung?
Wenden Sie sich an den zuständigen Krankenhausarzt oder Sozialdienst, wenn Sie zur Anschlussheilbehandlung (AHB) in das ZAR gehen möchten. Der Arzt oder Sozialarbeiter kann die Maßnahme noch im Krankenhaus beantragen.
Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall?
Wenden Sie sich an den zuständigen Durchgangsarzt (D-Arzt-Praxis oder Krankenhaus), wenn Sie die berufsgenossenschaftliche Weiterbehandlung (BGSW) oder EAP im ZAR durchführen möchten. Der D-Arzt leitet bei der Berufsgenossenschaft das entsprechende Verfahren ein. Diesen Vordruck legen Sie bei uns vor. Wir kümmern uns um die notwendigen Genehmigungen und werden dann einen Aufnahmetermin mit Ihnen vereinbaren.
EAP
Erweiterte ambulante Physiotherapie ist eine komplexe intensive ambulante Behandlung nach einem Arbeitsunfall, die von den Berufsgenossenschaften getragen wird. Wenden Sie sich bitte an einen D-Arzt.
Nachsorge
Sie benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine Rehabilitation?
Sie waren bereits einige Wochen in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsklinik. Zur langfristigen Sicherung des Therapieerfolges sollen Sie noch einige Zeit eine Nachsorgebehandlung durchführen. Der behandelnde Arzt in der Rehabilitationsklinik unterstützt Sie bei der Beantragung. Im ZAR besteht die Möglichkeit der ambulanten Nachsorgebehandlung (IRENA, beziehungsweise MERENA, nur für Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland/Pfalz). Diese verordnet der Arzt der Rehabilitationsklinik.
Rezept
Ihr Arzt hat Ihnen Einzeltherapien "auf Rezept" verordnet?
Gleichgültig, ob die Verordnung auf Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie oder Schienenversorgung lautet, wir bieten Ihnen diese Leistungen an.
Sie sind privatversichert und Ihr Arzt hat Ihnen eine EAP verordnet?
Wir stellen Ihnen einen individuellen Behandlungsplan zusammen. Gerade für Selbständige ist die flexible Termingestaltung im ZAR Landstuhl von Vorteil. So können Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit alle Therapien zeitoptimiert in ca. 2 - 2,5 Stunden täglich absolvieren. Da das ZAR Landstuhl bis 20 Uhr geöffnet ist, findet sich immer eine berufsverträgliche Lösung.
Präventionssport
Sie wollen aktiv Ihre Gesundheit fördern?
Das ZAR Landstuhl bietet Ihnen ein umfangreiches Programm an. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Prävention und Nachsorge“.


